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Rechtsfahrgebot <-- Diskussion

BeitragVerfasst: Do 2. Feb 2012, 09:55
von Jens
Sö, meine Herren Aron, Martin und Max.
Wer nich hören will, muss lesen ;)

§ 7 StVO hat geschrieben:(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.


Quellenangaben sind ja immer wichtig, wie man gelernt hat :D
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__7.html

Verfasst: Do 2. Feb 2012, 09:55
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Re: Rechtsfahrgebot <-- Diskussion

BeitragVerfasst: Do 2. Feb 2012, 11:50
von Maxi King
Hab ich doch ooch gesagt.

Re: Rechtsfahrgebot <-- Diskussion

BeitragVerfasst: Mi 8. Feb 2012, 20:41
von Schmaddin
Ok, dann hab ich mich wohl geirrt und muss mich den harten Fakten geschlagen geben.

Re: Rechtsfahrgebot <-- Diskussion

BeitragVerfasst: Mi 15. Feb 2012, 15:09
von Aronski
ich meinte aber Straßen ohne Markierungen, so wie früher die Reichsstr.

Re: Rechtsfahrgebot <-- Diskussion

BeitragVerfasst: Mi 15. Feb 2012, 17:06
von Jens
Klar, jetzt haben alle außer Martin was anderes gesagt oder wie? :roll:

Es gab auch da kein Rechtsfahrgebot, genauso wie man da nicht blinken muss, wenn man von rechts nach links will.. gibt ja keinen Fahrstreifen ;)